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Institutionenwandel im Europäisierungsprozeß. Ein Beitrag zur nicht-komparativen Sozialstrukturanalyse

Fachliche Zuordnung Empirische Sozialforschung
Förderung Förderung von 2000 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5278724
 
Die Europäisierung der Sozialstrukturen wird fast ausschließlich unter Gesichtspunkten des Vergleichs, der komparativen Analyse betrieben. So wird z.B. nach Entwicklungsstand einzelner Sozialindikatoren oder einzelner Institutionen in den 15 Ländern der Europäischen Union (EU) gefragt. Weitgehend unberücksichtigt ist geblieben, wie sich bestimmte Institutionen in Deutschland durch den Tatbestand, daß es die neue Bezugsebene Europa gibt, verändern. Dies an drei Fallbeispielen zu untersuchen, ist Ziel des Projektes. Unter Europäisierung der Sozialstrukturen wird also die Veränderung der Sozialstrukturen - repräsentiert in einzelnen, gesellschaftlich zentralen Institutionen - auf der nationalstaatlichen Ebene verstanden, nicht die Herausbildung neuer Institutionen auf europäischer Ebene. Der Ansatz wird, um die Differenz zu den dominanten komparativen Analysen deutlich zu machen, als nicht-komparativ bezeichnet. Dadurch soll die Aufmerksamkeit auf die beteiligten Institutioen selbst und ihren europaspezifischen Wandel im Hinblick auf ihre Aufgaben (und Klientele) gelenkt werden. Gefragt wird, wie sich Institutionen an europäisches Recht und neue, europaspezifische institutionelle Kontexte anpassen. In theoretischer Perspektive soll das Projekt einen Beitrag zu den Mechanismen des Institutionenwandels liefern.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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