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Menschenwürde zwischen Recht und Theologie

Fachliche Zuordnung Religionswissenschaft und Judaistik
Förderung Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5279042
 
Die Arbeit untersucht die Beziehungen zwischen Recht und Religion anhand von drei Fallstudien: Am Beispiel der amerikanischen Verfassung wird gezeigt, wie sich schon in der Entstehungszeit, aber auch im 19. und 20. Jahrhundert über den Begriff der natural rights eine Verbindung zwischen Theologie und Recht ergab, die in ihrer Wirkungskraft bis heute nicht abgerissen ist. Die zweite Fallstudie betrifft die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948. An ihr wird gezeigt, wie der Begriff der Menschenwürde zum Einfallstor für theologische Interpretationen wurde. Diese waren immer mit dem Problem verknüpft, wie sich diese theologischen Interpretationen zu den kulturellen wie religiösen Traditionen anderer Länder verhalten. Die dritte Fallstudie betrifft das deutsche Grundgesetz und den Begriff der Menschenwürde. Sie zeigt den erheblichen Einfluß katholischer Interpretationen bei der Entstehung des Grundgesetzes sowie die nachholende Rezeption der protestantischen Tradition. In einem vierten Teil werden diese Fallstudien aus der Perspektive einer öffentlichen Theologie miteinander verglichen und unter unterschiedlichen Aspekten (Gottebenbildlichkeit, Begründungsoffenheit) interpretiert.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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