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Das Recht zu vererben

Fachliche Zuordnung Praktische Philosophie
Förderung Förderung seit 2023
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 528262063
 
Zusammenfassung: Wie der zeitgenössischen empirischen Forschung zu entnehmen ist, beeinflusst das Vererben die Vermögensverteilung in sehr vielen westlichen Demokratien auf eine Art und Weise, die Überzeugungen zuwiderläuft, die wir (jedenfalls bisher) als fundamental erachtet haben. Zu diesen Überzeugungen gehören etwa die Auffassungen, dass bei der Besetzung von Positionen und Ämtern eine angemessene Chancengleichheit gegeben sein sollte oder dass wir uns im politischen Raum als gleiche Bürgerinnen und Bürger begegnen sollten. Angesichts dieser Sachlage ist zu fragen: Warum halten wir am Recht zu vererben überhaupt fest? Warum ersetzen wir dieses Recht nicht durch ein andersartiges Reglement des intergenerationellen Vermögenstransfers? Im Rahmen des hier skizzierten Forschungsprojekts sollen diese Fragen aus der Perspektive der Rechtsphilosophie, der Sozialphilosophie und der Politischen Philosophie erörtert werden. Den Ausgangspunkt der Untersuchung bildet die Annahme, dass das Vererben zur Stärkung persönlicher Beziehungen wichtige Beiträge leisten kann (vgl. hierzu eine Vorarbeit des Antragstellers; 1.2.1, [5]). Im Forschungsprojekt soll untersucht werden, (i) ob diese Annahme plausibel ist, (ii) welche Beiträge das Vererben zur Stärkung persönlicher Beziehungen leisten kann und (iii) wie das Erbrecht beschaffen sein muss, damit eine solche Stärkung erfolgt. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchung soll dann geprüft werden, (iv) welches Gewicht eine mutmaßliche Stärkung persönlicher Beziehungen durch das Vererben im Rahmen einer philosophischen Theorie des Erbrechts haben sollte. Hier ist zunächst zu klären, (v) ob sich das Erbrecht so ausgestalten lässt, dass es in persönlicher Hinsicht positive Effekte zeitigt, zugleich aber keine Vermögensverteilung begünstigt, die unter gerechtigkeitstheoretischen Aspekten problematisch ist. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht möglich ist, wird zu überlegen sein, (vi) wie mit widerstreitenden Anliegen (Stärkung persönlicher Beziehungen einerseits, Schaffung gerechter Vermögensverhältnisse andererseits) auf der Ebene der Theoriebildung am besten umzugehen ist. Hier wird es darum gehen, (vii) Kriterien zu spezifizieren und zu rechtfertigen, die eine kontrollierte und angemessene Behandlung derartiger Konflikte ermöglichen. Darüber hinaus wird zu klären sein, (viii) ob nicht aus Gerechtigkeitsgründen jedes Gesellschaftsmitglied (ab einem bestimmten Alter) nicht nur das Recht, sondern auch die Mittel haben müsste, zur Stärkung seiner persönlichen Beziehungen Dinge zu vererben. Im Zuge der Durchführung dieser Untersuchungen wird zugleich deutlich werden, (ix) ob es (wie die meisten Philosophinnen und Philosophen, die hierzu forschen, glauben) tatsächlich angemessen ist, das Vererben allein unter Gesichtspunkten der Verteilung von Vermögen im wirtschaftlichen Sinne und der Berechtigung dazu zu thematisieren, oder ob es nicht an der Zeit ist, dieses Bild thematisch zu erweitern.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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