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Patientenautonomie am Beispiel der Lebendspende von Nieren
Antragsteller
Professor Dr. Ulrich Schroth
Fachliche Zuordnung
Praktische Philosophie
Förderung
Förderung von 2000 bis 2004
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5283652
Das beantragte Projekt will in multidisziplinärer Kooperation Probleme der Patientenautonomie am Beispiel der Lebendspende von Nieren untersuchen, dem für die Diskussion dieser Fragestellung eine Leitfunktion zukommt. Hierbei soll die normative Diskussion in der philosophischen Ethik, der Moralphilosophie und der Rechtswissenschaft systematisch zusammengeführt werden. Vor allem soll ein umfangreiches, bereits in mehrjähriger interdisziplinärer Kooperation gewonnenes und seiner Art nach wohl einzigartiges Datenmaterial zur Entscheidungsfindung von Patienten zunächst - auch bereits im Hinblick auf seine normative Bewertung - psychologisch ausgewertet und sodann ethisch und juristisch analysiert werden. Schließlich sollen die gegenwärtig gewonnenen praktischen Erfahrungen der gesetzlichen Lebendspende-Kommissionen (§ 8 Abs. 3 TPG), die zur Freiwilligkeit der Entscheidung von Organlebendspendern und -empfängern gutachterlich Stellung zu nehmen haben, interdisziplinär wissenschaftlich ausgewertet, analysiert und in normativ begründete, konsistente Entscheidungskriterien transformiert werden. Auf die genannten Untersuchungen aufbauend sollen Grundlagen eines Prozeßmodells entwickelt werden, mit Hilfe dessen sich die medizin-ethischen und juristischen Forderungen nach Respektierung der Patientenautonomie und des Prinzips des "informed consent" in der klinischen Praxis tatsächlich realisieren lassen.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen
Beteiligte Personen
Professor Dr. Antonellus Elsässer (†); Professor Dr. Thomas Gutmann; Professor Dr. Walter Land; Professor Dr. Klaus A. Schneewind