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Vorvertragliche Verständigungspflichten
Antragsteller
Professor Dr. Roland Schwarze
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5285466
Die Arbeit befaßt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Parteien im Vorfeld des Vertragsabschlusses einander zur unaufgeforderten ("spontanen") Aufklärung über Umstände verpflichtet sind, die für den Vertragsentschluß des jeweils anderen von erheblicher Bedeutung sind. Bereits die Rechtsprechung des Reichsgerichts hat kurz nach Inkrafttreten des BGB den Grundsatz aufgestellt, die Parteien seien einander zur Aufklärung über alle wesentlichen Vertagsumstände verpflichtet. Die Rechtsprechung hat diesem "Grundsatz" im Laufe der Jahrzehnte immer mehr Anwendungsfelder erschlossen. Er kontrastiert mit dem weitgehend formalen Verständnis der Selbstbestimmung, das den Rechtsgeschäftsregeln des BGB zugrunde liegt und das auch von der Rechtsprechung stets betont wird. Die vorliegende Arbeit durchleuchtet in einem ersten Schritt die bisherige, am Schutz der Willensbildung ansetzende Theoriebildung (Ordnungsgestützte Kompensationstheorien, individuale Kompensationstheorien, Vertrauenstheorien) und deren Grenzen. Sie unternimmt sodann den Versuch, eine am Schutz der Willenseinigung (der "Verständigung") ansetzende Theorie der vorvertraglichen Informationspflichten zu entwickeln, die die konstatierte Lücke zwischen Judikatur und bisheriger Theorie schließen kann.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen