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Transnationale Rechtsanwendung und -durchsetzung im Europäischen Rechtsraum

Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung von 2001 bis 2004
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5287314
 
Die fortschreitende Integration im Rahmen der Europäischen Union betrifft inzwischen alle Rechtsgebiete. Sie hat bereits in vielen Bereichen zu der Herausbildung gemeinsamer Standards innerhalb der EU geführt. Darüber hinaus hat sich häufig die Schaffung von Gemeinschaftsrecht und eine Harmonisierung des nationalen Rechts sowie eine einheitliche Rechtsanwendung als notwendig erwiesen. Davon ist seit neuerer Zeit auch das Strafrecht in besonderem Maße betroffen. Hieraus ergibt sich das Bedürfnis, diesen Prozess verstärkt wissenschaftlich zu begleiten. Die Erfahrungen in den anderen Rechtsdisziplinen haben gezeigt, dass es für die Schaffung eines effektiven Gemeinschaftsrechts unabdingbar ist, die Struktur der nationalen Rechtsordnungen sowie die Subsidiaritätsprinzip zu beachten, um so unnötige Friktionen zu vermeiden. Daher soll in dem geplanten Vorhaben eine umfassende Rechtsvergleichung sowie eine Implementationsforschung auf dem Gebiet des die transnationale Kriminalität betreffenden Strafrechts durchgeführt werden, um so konkrete Empfehlungen für den Gesetzgeber zu erarbeiten. Außerdem steht zu erwarten, dass die Untersuchungen auch für die nationalen Rechtsordnungen selbst und die dortige wissenschaftliche Diskussion einen erheblichen Impuls darstellen können.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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