Detailseite
Projekt Druckansicht

Rechtsgüterschutz: Öffentlich-rechtliche Pflichten Privater vor dem Hintergrund von Opportunitäts- und Legalitätsprinzip

Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2000 bis 2006
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5287618
 
Zu den grundlegenden Aufgaben des modernen Verfassungsstaates gehört es, die innere wie äußere Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten. Der Gegenstand der staatlichen Gewährleistung wird durch normative, zumal in den Grundrechten fundierte Rechtsgüter konstituiert. Die Schutzpflicht trifft den Staat in Form von Verfassungsaufträgen, Staatsaufgaben, Bürger- und Menschenrechten. Zu Ihrer Erfüllung bedarf es in vielfältiger Weise der Mitwirkung der Bürger, die u.a. durch die Begründung von Verhaltenspflichten aktiviert wird. Rechtsgüterschutzpflichten richten sich daher auch an den Einzelnen, als Ge- und Verbote, die wiederum in einem Spannungsverhältnis zu seinen staatsgerichteten Freiheits- und Gleichheitsrechten stehen. Ihre Erfüllung bedarf der staatlichen Kontrolle, ihre Nichterfüllung des staatlichen Zwangs, ggf. der Sanktion. So verwirklicht sich der Rechtsgüterschutz im Zusammenwirken staatlicher und privater Pflichterfüllung. Ziel des Vorhabens ist es, diese öffentlich-rechtlichen Pflichten in ihren verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Bezügen zu untersuchen. Dabei ist auch die Verbindung zum Strafrecht aufzuzeigen, das ein wesentliches Element des Rechtsgüterschutzes darstellt und dessen Basis öffentlich-rechtliche Pflichten Privater bilden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

Zusatzinformationen

Textvergrößerung und Kontrastanpassung