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Gleichberechtigung im Kontext der Weltgesellschaft. Frauenförderung zwischen globalen Normen und nationalen Rahmenbedingungen
Antragstellerin
Professorin Dr. Bettina Heintz
Fachliche Zuordnung
Empirische Sozialforschung
Förderung
Förderung von 2001 bis 2006
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5289948
Das Projekt geht von der Emergenz einer globalen Systemebene aus, die nationalstaatliche Politiken und Strukturen in zunehmendem Maße prägt. Das Hauptziel des Forschungsvorhabens besteht darin, am Beispiel der Gleichberechtigung die Bedeutung weltgesellschaftlicher Normierungen für nationale Strukturmaßnahmen zu prüfen. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwieweit gleichstellungspolitische Auseinandersetzungen und Maßnahmen auf nationaler Ebene durch rechtlich-normative Regulierungen auf Weltgesellschaftsniveau beeinflusst sind. Theoretisch schließt das Projekt an den neo-institutionalistischen Weltgesellschaftsansatz an, es geht jedoch über diesen Ansatz hinaus, indem der lokalen "Kontextualisierung" globaler Normen ein größeres Gewicht zugemessen wird. Um die Frage nach der Interferenz von globalen Normen und nationalen Rahmenbedingungen zu beantworten, sind vier vergleichende Länderfallstudien vorgesehen (Deutschland, Schweiz, Marokko, Syrien). Die Länderfallstudien werden durch eine quantitative Untersuchung ergänzt, in der für sämtliche Länder der Erde erhoben werden soll, welche strukturellen Faktoren die Gleichstellungspolitiken beeinflussen. Das Vorhaben ist im deutschen Sprachraum das erste Projekt, das die Gleichberechtigungspolitik der einzelnen Staaten im Kontext der Weltgesellschaft situiert, d.h. auf der Basis eines systematischen Ländervergleichs nach dem Einfluss globaler Konstellationen auf nationale Gleichstellungsmaßnahmen fragt. Damit verlagert sich der Blick von der üblichen ausschließlich binnenorientierten Perspektive auf globale Zusammenhänge, die eine zunehmend große, aber in der Geschlechtersoziologie noch weitgehend unbeachtete Rolle spielen.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen