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Europäisches Konzernrecht im Vergleich - Eine Untersuchung auf der Grundlage des portugiesischen Rechts
Antragsteller
Dr. Bernhard Gause
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5295307
Das portugiesische "Konzern"-Recht von 1986 gilt als Nachfolge des deutschen von 1965. Alle anderen Länder der EU lösen die in einer Unternehmensgruppe auftretenden Rechtsfragen mit allgemeinen Instituten. Richtlinienvorentwürfe von 1974/75 und 1984 sind gescheitert. Die Arbeit analysiert im ersten Teil die portugiesischen Vorschriften unter Einbezug des allgemeinen Gesellschaftsrechts, des Steuerrechts und des Kapitalmarktrechts und fragt nach ihrer praktischen Bewährung. Im zweiten Teil wird das gewonnene Resultat modellartig in einen europäischen Kontext unter Einbezug der Vorschläge für ein europäischen Konzernrecht gestellt. Es kann gezeigt werden, daß die portugiesischen Vorschriften bei näherem Hinsehen ihre Vorbilder zu weiten Teilen in England, Frankreich und Italien hatten. Das "deutsche" Kernelement, der Beherrschungsvertrag, ist in Portugal dagegen toter Buchstabe. Für eine europäische Vereinheitlichung sollte tatbestandlich auf das Control-Konzept abgestellt werden. Ein Pflichtangebot in der offenen Gesellschaft macht einen anschließenden Bestandsschutz nicht entbehrlich, kann diesen aber durch die in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen über die zukünftige Führung der Gesellschaft modifizieren. Sonderregeln für Einpersonengesellschaften bedarf es nicht.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen
