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Zum Wandel von Kriminologie und Strafrechtspraxis 1945-1975

Fachliche Zuordnung Neuere und Neueste Geschichte (einschl. Europäische Geschichte der Neuzeit und Außereuropäische Geschichte)
Förderung Förderung von 2001 bis 2005
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5295323
 
Um die Jahrhundertwende wurde von verschiedenen Seiten der Versuch unternommen, Delinquenten nach ihrer "Besserungsfähigkeit" zu unterscheiden. "Unverbesserliche Gewohnheitsverbrecher" galt es in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Unter dem Primat der Naturwissenschaft entfaltete sich Anfang des 2o. Jahrhunderts das "kriminalbiologische Paradigma", mit dem dieser "Hang zum Verbrechen" erbbiologisch begründet wurde. Im Nationalsozialismus wurde erstmals ein "Gewohnheitsverbrechergesetz" erlassen, und die derart "Ausgesonderten" in die Vernichtungspolitik mit einbezogen. 1945 ist die Todesstrafe für "Gewohnheitsverbrecher" (sowie die Entmannung) zwar aufgehoben, das Gesetz ansonsten weiterhin praktiziert worden. In den 6oer und 7oer Jahren wandelte sich jedoch das kriminologische Denken und die daraus abgeleiteten Vorstellungen von Strafe grundlegend. Dieser Wandlungsprozeß ist Gegenstand des hier vorgestellten Vorhabens. Er bezieht sich im engeren Sinne auf den Strukturwandel der Kriminologie, im, weiteren Sinne auf die Stationen und Tendenzen der gesellschaftlichen Liberalisierung in Westdeutschland in den 5oer und 6oer Jahren. Im Mittelpunkt der geplanten Studie steht die Debatte um den Tätertyp des "Gewohnheitsverbrechers" und die Institution der Sicherungsverwahrung. Daran anschließend soll das Wechselverhältnis von Kriminologie und Legislative, Exekutive, Rechtsprechung und dem Strafvollzug sowie das Verhältnis von Kriminologie und Öffentlichkeit untersucht werden. Abschließend soll der Strukturwandel in längerfristige Tendenzen verortet werden; neben der Ablösung von nationalsozialistischen Konzepten auch die allmähliche Distanzierung von dem um die Jahrhundertwende einsetzende rassenhygienischen Denken.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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