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Der privatrechtliche Beschluss

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Öffentliches Recht
Förderung Förderung seit 2023
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 529557407
 
Der Beschluss ist das Verfahren zur Bildung eines einheitlichen Willens aus den Einzelwillen mehrerer, die mit der Willensbildung betraut sind. Als zentraler Dreh– und Angelpunkt kollektiver privatautonomer Gestaltung ist er im Privatrecht durchweg etabliert. Wo immer die Rechtsordnung Kollegialorgane zulässt oder auch außerhalb von Organen eine kollektive Entscheidungsfindung vorsieht, müssen sich die Akteure dieser Handlungsform bedienen, um ihren Willen bilden zu können. Umso erstaunlicher ist es, dass die Rechtsordnung keinen Aufschluss darüber gibt, wie sich diese gemeinschaftliche Willensbildung konkret vollziehen soll. Anders als etwa die einzelne Willenserklärung oder der Vertrag hat der Beschluss bislang keine allgemeine Regelung erfahren. In sämtlichen Gesetzen wird er allenfalls mit Blick auf verfahrenstechnische Details oder das Vorliegen von Mängeln näher geregelt, ansonsten aber als Institut zur Willensbildung vorausgesetzt. Synchron hierzu nähern sich die meisten Untersuchungen dem Beschluss nicht aus einer generalisierenden Perspektive, sondern bleiben auf einen bestimmten, eng umgrenzten Anwendungs- und Themenbereich fokussiert. Grundsatzfragen bleiben hierdurch außen vor. Der gegenwärtige Zustand ist unbefriedigend. Wissenschaftler sprechen von einer Vernachlässigung des Beschlusses im Allgemeinen Teil des BGB und dem Klaffen einer bedauerlichen Lücke“. Sie schlagen vor, Beschlüsse ähnlich wie den Vertrag im allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu regeln. Praktiker beklagen das Fehlen eines allgemeinen Verfahrensrechts für Gremien. Die Arbeit nimmt diese Kritik zum Anlass, das Instrument des Beschlusses neuerlich und in einer Art und Weise aufzuarbeiten, die als Blaupause für sämtliche privatrechtliche Beschlusskonstellationen taugt. Ziel der Untersuchung ist es, in einem ersten Schritt nachzuweisen, dass für privatrechtliche Beschlüsse stets die gleichen Funktionsvoraussetzungen gelten und diese sich daher auch auf eine einheitliche Dogmatik zurückführen lassen. Aufbauend hierauf dringt die Arbeit in einem zweiten Schritt tief in die bürgerlich-rechtliche Dogmatik ein und sucht den Beschluss auf allgemeinen Grundsätzen zu erden, die im Bürgerlichen Gesetzbuch entweder bereits niedergelegt sind oder niedergelegt werden könnten, um die Entfaltung privaten Handelns in Beschlussform in generalisierender Weise zu regeln. Ähnlich wie es für den Vertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist, baut die Arbeit so ein Gerüst, anhand dessen sich Beschlüsse rechtlich einordnen und die sich bei diesen in der praktischen Anwendung stellenden Rechtsfragen beantworten lassen. In der Gesamtschau entsteht auf diese Weise ein Koordinatensystem, das als eine allgemeine Beschlusslehre für die Wissenschaft von besonderer Bedeutung ist und der Praxis ein strukturiertes Navigieren durch die Entscheidungsfindung im Kollektiv bietet.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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