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Patrimonialgerichtsbarkeit in Preußen 1770-1848/49

Fachliche Zuordnung Neuere und Neueste Geschichte (einschl. Europäische Geschichte der Neuzeit und Außereuropäische Geschichte)
Förderung Förderung von 1996 bis 2002
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5297038
 
Der Mythos der Patrimonialgerichtsbarkeit als eines feudalen Rechtsinstituts, das den ostelbischen Rittergutsbesitzern beinahe "absolute" Macht auf ihren Gütern zugestand und die rechtliche Gleichstellung der ländlichen Einwohner als Staatsbrüger behinderte, lebt bis in die jüngste Geschichtsschreibung über das 18. und 19. Jahrhundert fort. Die Untersuchung der preußischen Justizpolitik, vor allem aber der Rechtswirklichkeit der Privatgerichte kann gegenüber diesem statischen Befund zeigen, daß sich die Patrimonialgerichte bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts von gutsherrlichen Verwaltungsinstanzen zu modernen, d.h. auf die Justiz konzentrierten und auf den Staat bezogenen Gerichten wandelten. Erstens werden die Patrimonialgerichte im komplexen Geflecht der Staatsbildung in Preußen analysiert. Zweitens geht es um die sozialen Beziehungen und die ländliche Ökonomie. Die Patrimonialgerichtsbarkeit galt den Gerichtsherren nun sukzessive als privates Eigentumsrecht, das sich ökonomisch rentieren sollte. Der dritte Teil der Untersuchung stellt den Wandel der ländlichen Rechtskultur, in der sich der Einfluß des Staates stetig vergrößerte, in den Mittelpunkt. Die Abschaffung der Patrimonialgerichte stärkte in erster Linie den Staat: Die Gesellschaft verlor mit dem privaten Eigentumsrecht an Gerichten nicht bloß traditionelle Herrschaftsrechte, sondern gleichzeitig Partizipationschancen.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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