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"Die Lehre vom fehlerhaften Verband"

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2001 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5305388
 
Bei der Lehre vom fehlerhaften Verband handelt es sich um ein Institut, das die Folgen von Fehlern bei Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen für die Zeit vor Entdeckung beheben soll. Der Verband wird als rechtlich existent, aber auflösbar behandelt. Ähnliche Institute werden auch bei anderen Dauerrechtsverhältnissen anerkannt, insbesondere beim fehlerhaften Arbeitsvertrag. Deshalb stellt die Arbeit zunächst die Frage nach einem übergreifenden, für alle (oder bestimmte) fehlerhaften Dauerrechtsverhältnisse geltenden Institut. Dies geschieht sowohl anhand einer Problembeschreibung mithilfe des heuristischen Begriffs der Rückabwicklungsschwierigkeit als auch mittels Analyse der dogmatischen Begründungen vorhandener Ansätze bzw. Gesetzesregelungen. Nachdem sich diese Suche als fruchtlos herausgestellt hat, wird sich die Untersuchung auf die Begründung der Lehre vom fehlerhaften Verband konzentrieren, mit dem Ziel, ihre Geltung sowohl im Personen- als auch im Kapitalgesellschaftsrecht nachzuweisen. Hierdurch soll nicht nur ein einheitlicher, in einer Reihe von Punkten von der bisher hM abweichender Tatbestand der fehlerhaften Gründung gebildet werden. Vielmehr soll auch für das seit Beginn der 1990er Jahre verstärkt diskutierte Phänomen fehlerhafter Vertragsänderungen ein einheitlicher Lösungsansatz vorgestellt werden.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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