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Strategien im Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 1996 bis 2002
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5308778
 
Traditionell ist die Abfallwirtschaft dadurch gekennzeichnet, daß die öffentliche Hand die von der Wirtschaft in Verkehr gebrachten und von dem Verbraucher benutzten Erzeugnisse nach ihrem Gebrauch erfaßt und den eingesammelten Abfall der Entsorgung zuführt. Da aber von diesem Konzept keine nachhaltigen Anreize für ein abfallfreundliches Handeln von Verbraucher, Wirtschaft und Staat ausgehen, hat der Staat alternative Strategien für eine Umstrukturierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts zu entwerfen. Dies kann insbesondere mit Hilfe der Produktverantwortung der Wirtschaft erfolgen, d.h.: Über das Ordnungsrecht, freiwillige Umweltschutzmaßnahmen oder Umweltabgaben werden diejenigen Wirtschaftssubjekte in die Pflicht genommen, die das betreffende Erzeugnis hergestellt bzw. vertrieben haben. Daneben können als weitere Strategien für eine Neuorientierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts auch eine Mülltrennung, eine Ökologisierung des öffentlichen Auftragswesens, mengenbezogene Abfallgebühren, die Vergabe von Umweltschutzsubventionen und die Verbreitung von Abfallinformationen eingesetzt werden. Die Produktverantwortung und die weiteren Strategien des Abfallrechts werden in der Arbeit für die Rechtsordnungen des Auslandes, der BRD und der Europäischen Gemeinschaft untersucht, um aus dem Befund Ableitungen für eine Fortentwicklung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts zu treffen.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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