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Haushaltsrecht und Reform. Dogmatik und Möglichkeiten der Fortentwicklung durch Flexibilisierung, Dezentralisierung, Budgetierung, Ökonomisierung und Fremdfinanzierung

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5310262
 
Das Haushaltsrecht regelt die interne Finanzordnung des Staates oder anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts, insbes. die Aufstellung des Haushaltsplans und dessen Bewirtschaftung. Hauptsächlich bedingt durch staatswissenschaftliche Tradition ist es "kameralistisch" ausgeformt, d.h. es unterscheidet sich grundlegend von der Finanzwirtschaft privater Unternehmen. Seit einigen Jahren wird in Politik, Verwaltung und Literatur verstärkt bezweifelt, daß das Haushaltsrecht in seiner hergebrachten Form den Anforderungen des modernen Finanzstaats noch genügt. Mittlerweile durchziehen Reformmodelle die gesamte öffentliche Verwaltung, die durchweg pragmatisch konzipiert sind und sich mehr oder minder stark an die Entwicklung in der Privatwirtschaft anlehnen. Die Frage nach den rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen wurde in diesem Zusammenhang bislang noch nicht befriedigend beantwortet. Die vorliegende Arbeit stellt sich dieser Aufgabe, indem sie zunächst die Dogmatik des geltenden Haushaltsrechts kritisch durchleuchtet, um sodann die Reformmodelle vorzustellen und einer (verfassungs-)rechtlichen Würdigung zu unterziehen. Außerdem werden besonders relevante Einzelgebiete (Rechnungswesen, Schulden- und Personalbewirtschaftung, Liegenschaftsverwaltung, Finanzkontrolle u.a.) untersucht.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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