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Optimierende Sozialgestaltung. Bedarf - Wirtschaftlichkeit - Abwägung

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2001 bis 2002
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5313658
 
Gegenstand der Untersuchung ist das Spannungsverhältnis zwischen Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit im Bereich des Verfassungsrechts sowie im Bereich des Sozialrechts. Im verfassungsrechtlichen Kontext gibt sich die Mindestbedarfskategorie (herkömmlich: Existenzminimum) als relativierendes, gleichwohl optimikerungsfähiges Rechtsprinzip zu erkennen. Die Mindestbedarfskategorie ist relativierbar: Der Vorbehalt des finanziell Möglichen als einschränkendes Grundprinzip wird spezifiziert durch das Demokratieprinzip, die Freiheitsrecht des Steuerbürgers, durch das Solidaritätsprinzip sowie den (allerdings sehr unbestimmten) Grundsatz staatlicher Effizienz. Auch in den bedarfstypischen Kernzonen des Sozialrechts zeigt sich die Notwendigkeit einer Abwägung zwischen 'Bedarf und Wirtschaftlichkeit'. Sozialhilferecht, Kinder- und Jugendhilferecht, Rehabilitationsrecht und Krankenbehandlungsrecht (im Gegensatz zum Pflegeversicherungsrecht) sind hochgrad auf den Einzelfall und den zukünftigen Maßnahmeerfolg ausgerichtet. Das juristische Subsumtionsdenken versagt hier seinen Dienst; Abwägung tritt an die Stelle von Subsumtion. Allerdings sind die sozialen Rechte des SGB I sowie weitere einfachgesetzliche Optimierungsformeln gegenüber der wirtschaftlichen Dimension in der Abwägung mit einem bedingten Vorrag ausgestattet.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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