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Der Begriff der Unentgeltlichkeit im Zivilrecht
Antragsteller
Privatdozent Dr. Michael Fischer
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2001 bis 2002
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5314318
Die Unentgeltlichkeit ist ein jedem Juristen vertrauter Begriff. Es sei nur auf den Tatbestand des § 517 Abs. 1 BGB verwiesen: Die Schenkung setzt das Einigsein der Parteien über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung voraus. Allgemein formuliert lautet die Frage zum einen, auf welchen Gegenstand der Entgeltlichkeit bzw. Unentgeltlichkeit bezogen ist und zum anderen, ob es sich aus Gründen dogmatischer Klarheit als notwendig erweist, neben der Kategorie der Entgeltlichkeit noch andere Kategorien zu stellen, wie die der Entgeltneutralität oder der Entgeltfremdheit.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen
