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Der Begriff der Unentgeltlichkeit im Zivilrecht

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2001 bis 2002
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5314318
 
Die Unentgeltlichkeit ist ein jedem Juristen vertrauter Begriff. Es sei nur auf den Tatbestand des § 517 Abs. 1 BGB verwiesen: Die Schenkung setzt das Einigsein der Parteien über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung voraus. Allgemein formuliert lautet die Frage zum einen, auf welchen Gegenstand der Entgeltlichkeit bzw. Unentgeltlichkeit bezogen ist und zum anderen, ob es sich aus Gründen dogmatischer Klarheit als notwendig erweist, neben der Kategorie der Entgeltlichkeit noch andere Kategorien zu stellen, wie die der Entgeltneutralität oder der Entgeltfremdheit.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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