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Rechtsquellen im Sozialversicherungsrecht - System und Legitimation untergesetzlicher Rechtsquellen des deutschen Sozialversicherungsrechts

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2001 bis 2002
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5316994
 
Das Sozialversicherungsrecht ist von einer beispiellosen Vielzahl und Vielfalt von Regelwerken geprägt, die im Rang unter dem Gesetz stehen. Die Untersuchung unternimmt zum einen eine Bestandsaufnahme dieser ´untergesetzlichen Rechtsquellen´, die sich auf die gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, auf die soziale Pflegeversicherung sowie auf die Arbeitsförderung bezieht. Die ermittelten normativen Phänomene werden mithilfe der Kriterien der Regelungsurheberschaft, des Erzeugungsmodus und der Wirkungsweise so geordnet, daß sie schließlich als Rechtsquellensystem dargestellt werden können. Rechtliche Regeln beanspruchen Verbindlichkeit und sind deshalb rechtfertigungs-, legitimationsbedürftig. Die Verfassungsordnung des Grundgesetzes kennt als Legitimationsprinzipien der Rechtsetzung die Prinzipien der Demokratie und der Autonomie und läßt auch gewisse Mischformen dieser Prinzipien zu. Die hieraus abzuleitenden Legitimationserfordernisse sind, zum anderen, als Meßlatte auch auf die sozialversicherungsrechtlichen Rechtsquellen anzuwenden. Diese erweisen sich nicht allesamt als rechtfertigungsfähig. Dies gilt etwa für Quellen des Krankenversicherungsrechts, die unter Beteiligung der Arbeitgeberbank entstehen, oder für kollektiv erzeugte Normen im Krankenhaussektor.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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