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Formen und Entwicklungsstufen herrschaftlichen Strafens seit dem Hochmittelalter

Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2001 bis 2002
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5336132
 
Das 1993 begonnene DFG-Schwerpunktprogramm über "Die Entstehung des öffentlichen Strafrechts" ermöglichte in einem weitgehend unverändert bleibenden Kreis von Projektleitern und wissenschaftlichen Mitarbeitern eine kontinuierliche Diskussion, die allmählich Konturen eines komplexen historischen Prozesses erkennen ließ. Die Frage nach der "Entstehung", also nach den Ursprüngen, von Strafrecht wurde angesichts der Tatsache, daß auch das Frühmittelalter Strafen kennt, zunehmend verdrängt von der präziser zu beantwortenden Frage nach der endgültigen Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs. Denn es bestätigte sich mehr und mehr, was schon die ersten Studien zu diesem Forschungsvorhaben erkennen ließen: Rund 500 Jahre lang, etwa vom Beginn des 12. bis zum Ende des 16. Jahrhunderts, zogen Konflikte und auch Verhaltensweisen, die von den Zeitgenossen als Verbrechen wahrgenommen wurden, höchst unterschiedliche Folgen nach sich. Sühneleistungen an den Verletzten oder dessen Angehörige, Kirchenbußen und peinliche Strafen standen als mögliche Sanktionen oft alternativ nebeneinander zur Verfügung und wurden je nach Tatumständen und Status des Täters unterschiedlich eingesetzt. Aber es gab eine allmählich stärker werdende Tendenz, öffentliche Strafen zu verhängen und durchzusetzen, bis schließlich der Strafanspruch des Staates im Sinne des Legalitätsprinzips die anderen Sanktionsformen überlagert oder verdrängt hatte. Daher war es sinnvoll und notwendig, "Formen und Entwicklungsstufen herrschaftlichen Strafens seit dem Hochmittelalter" auf verschiedenen Quellenebenen zu untersuchen und in einer Publikation zusammenzufassen.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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