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Heirat, Hetärentum und Konkubinat im klassischen Athen

Fachliche Zuordnung Alte Geschichte
Förderung Förderung von 2001 bis 2002
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5336466
 
Die vorgelegte Arbeit verfolgt das Ziel Ehe, Hetärentum und Konkubinat als die wichtigsten Arten einer Partnerschaft zwischen Frau und Mann im Athen des 5./4. Jhs. v. Chr. darzustellen. Im demokratischen Athen kam den Eheschließungen unter Bürgern eine besondere Bedeutung zu. Da nur eheliche Kinder zweier Athener das Bürgerrecht besaßen, nur diese "legitimen Nachkommen" das Gemeinwesen erhalten konnten, wurde es als Pflicht eines Bürgers angesehen, Eine Ehe mit einer Athenerin einzugehen. Daneben unterhielten die Athener auch andere heterosexuelle Partnerschaften, die eher ihren Neigungen entsprachen. Aus den Begegnungen der Männer mit den sog. "Gefährtinnen" (Hetären) während der Trinkgelage erwuchsen oft längerfristige Liebesbeziehungen; doch war es verboten, "Scheinehen" mit Hetären zu führen und die aus solchen Verbindungen hervorgehenden Kinder wurden nie gesellschaftlich anerkannt. Wie politisch brisant eine intensive Beziehung zu einer Hetäre werden konnten, zeigen einige Skandalprozesse, in die einige Politiker verwickelt waren. Erst im Alter war es den Athenern gestattet, ganz ihren Neigungen nachzugeben. Sofern ein Bürger bereits legitime Nachkommen hatte, wurde es toleriert, dass er im Anschluss an eine Ehe, ein dauerhaftes Verhältnis mit einer Konkubine unterhielt, bei der es sich meist um eine freigelassene Sklavin oder ehemalige Hetäre handelte.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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