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Vorrang der Verfassung und Eigenständigkeit des Privatrechts - Eine verfassungsrechtliche Untersuchung zur Privatrechtswirkung des Grundgesetzes

Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2001 bis 2002
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5336888
 
Infolge einiger spektakulärer Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in den neunziger Jahren ist die Diskussion über das Verhältnis von Verfassungsrecht und Privatrecht wieder aufgelegt. Unter der Überschrift "Drittwirkung" gehört die Auseinandersetzung darüber, ob insbesondere die Grundrechte in Rechtsbeziehungen zwischen Privaten Wirkungen zeitigen, zu den Grundproblemen der Rechtswissenschaft seit 1949. Ausgehend von diesem verfassungs(-zeit)historischen Befund unternimmt es die Habilitationsschrift, die neueren Erkenntnisse der Grundrechtsdogmatik für die Auflösung der Problematik fruchtbar zu machen. An die Stelle der undeutlichen, vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Konzeption einer "Ausstrahlung" des Grundgesetzes auf das Privatrecht soll die Auffächerung der einzelnen Grundrechtsfunktionen, insbesondere der Abwehr- und Schutzfunktion, treten. Dieser Ansatz wird anschließend auf einzelne Grundrechte und privatrechtliche Fragestellungen bezogen, namentlich Privatautonomie, Eigentum, Ehe und Familie, Arbeit und Beruf, verfassungsrechtliche Personalität sowie Kommunikation. In diesem Kontext wird die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung (z.B. Bürgschaftsentscheidung, Mietereigentumsentscheidung, Entscheidungen zum Kündigungsschutz) einer kritischen Würdigung unterzogen.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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