Detailseite
Das Potenzial außergerichtlicher Beschwerdemechanismen zur Verbesserung effektiver Abhilfe für vulnerable Gruppen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte
Antragstellerin
Professorin Dr. Ulla Gläßer
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung seit 2023
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 533693272
Zugang zu wirksamen Abhilfemaßnahmen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte (Business and Human Rights, BHR) ist eine seit langem bekannte, erhebliche Herausforderung für Rechteinhaber:innen, insbesondere für Personen oder Gruppen, die aufgrund inhärent oder situativer Merkmale als besonders "vulnerabel" gelten. Obwohl in Wissenschaft und Praxis seit Jahren die adäquate Berücksichtigung vulnerabler Gruppen im BHR-Abhilfesystem gefordert wird, ist bislang die dafür notwendige Entwicklung von spezifischen Analyseperspektiven, Regulierungsansätzen und Verfahren noch nicht weit genug fortgeschritten. Auch wird die Terminologie der "Vulnerabilität" kontrovers diskutiert. Was genau kennzeichnet Vulnerabilität im Bereich BHR? Wie kann Intersektionalität berücksichtigt werden? Und wie können Abhilfeverfahren auf die Bedürfnisse vulnerabler Gruppen abgestimmt werden? Die Einführung neuer nationaler Sorgfaltspflichtengesetze im Feld BHR und der Entwurf einer entsprechend ausgerichteten EU-Richtlinie verpflichten Unternehmen, Beschwerdemechanismen für Rechtsverletzungen in ihren Lieferketten bereitzustellen. Auch die Leitprinzipien der Vereinten Nationen (UNGP) betrachten außergerichtliche Mechanismen als wichtige Ergänzung zur gerichtlichen Abhilfe. Daher ist die Beantwortung der oben genannten Fragen noch dringlicher geworden. Das beantragte Forschungsprojekt untersucht, wie wirksame außergerichtliche Abhilfe im Bereich BHR für vulnerable Gruppen gestaltet werden kann. Es analysiert den Zugang zu Abhilfemaßnahmen, die Verfahrensgestaltung und die Ergebnisse von außergerichtlichen Beschwerdemechanismen. Dafür werden insbes. Frauen und Minderjährige als exemplarische vulnerable Gruppen untersucht. Der Fokus liegt dabei auf der Untersuchung der Barrieren, mit denen Frauen und Minderjährige im Abhilfeprozess konfrontiert sind. Insbesondere wird das Potenzial von alternativen Streitbeilegungsverfahren zur Überwindung dieser Hürden und zur Stärkung der Verfahrensrolle von Frauen und Minderjährigen erforscht. Das Projekt soll so Analyseansätze und Empfehlungen hervorbringen, die ggf. auch auf andere Aspekte von Vulnerabilität übertragbar sind. Der methodische Ansatz umfasst literatur- und dokumentenbasierte Forschung sowie empirische Untersuchungen durch Workshops, strukturierte Interviews und Feldforschung in Ländern des Globalen Südens. Die Datenerhebung und die Validierung von Zwischenergebnissen erfolgt durch Fallstudien, Interviews und Fokusgruppen-Workshops mit lokalen Interessenvertreter:innen und Rechteinhaber:innen. Die Ergebnisse des Projekts sollen zur Entwicklung wirksamer Beschwerdemechanismen beitragen und weitere Forschung zu (anderen) vulnerablen Gruppen im BHR-Abhilfesystem anregen.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen
Internationaler Bezug
Belgien, Kanada, Neuseeland
Mitverantwortliche
Professorin Dr. Barbara Dauner-Lieb; Professorin Dr. Claudia Maria Hofmann; Professorin Dr. Eva Kocher
Kooperationspartnerinnen
Professorin Gamze Erdem Türkelli, Ph.D.; Professorin Penelope Simons, Ph.D.; Professorin Nicola Taylor, Ph.D.