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Die Perspektiven der Anspruchsverjährung in Europa. Eine rechtsvergleichende Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Sachmängelfristen im Kaufrecht

Antragstellerin Dr. Anne Danco
Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2001 bis 2002
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5338600
 
Unter dem Begriff der Verjährung werden Zeitbestimmungen zussammengefaßt, die in sachlicher Hinsicht völlig verschieden sind. Zum einen handelt es sich um Fristen, die den Schuldner vor der Geltendmachung 'alter' Ansprüche bewahren sollen, zum anderen um solche, die darauf abzielen, das erfaßte Recht selbst zu begrenzen. Ein Beispiel für die zweite Kategorie bilden einige nationale Sachmängelgewährleistungsfristen im Kaufrecht, die festlegen, daß der Verkäufer nur für Fehler einzustehen hat, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums auftreten. Eine gesetzliche Regelung derartige Haftungsfristen ist dabei weder aus ökonomischer Sicht noch aus Gründen des Verbraucherschutzes sinnvoll. Wollen die Parteien die Haftung in zeitlicher Hinsicht begrenzen, so steht es ihnen frei, dies - w8ie bei sonstigen Haftungsbeschränkungen auch - vertraglich zu vereinbaren. Daß eine gesetzliche Regelung nicht nur überflüssig ist, sondern auch schädlich sein kann, zeigt der deutsche Entwurf eines 'Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes'. Offenbar in Verkennung der unterschiedlichen Funktion der Fristen soll die durch die EU-Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf vorgegebene Verlängerung der gelten Sachmängelfrist hier durch eine Verkürzung der Regelverjährung kompensiert werden; mit dem Ergebnis , daß das vorgeschlagene Fristensystem insgesamt unausgewogen ist, weil es den Belangen des Gläubigers nicht ausreichend rechnung trägt.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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