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Die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Fachliche Zuordnung Wirtschaftspolitik, Angewandte Volkswirtschaftslehre
Förderung Förderung von 2007 bis 2010
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 53387385
 
Ziel dieses Projektes ist die Untersuchung der effektiven nationalen Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Standen im Vorläuferprojekt Fragen der formalen quantitativen Auswirkungen der europäischen Rechtsetzung auf die nationalen Rechtsetzungssysteme der Mitgliedstaaten im Vordergrund, die insbesondere aus dem Umsetzungserfordernis von Richtlinien in nationales Recht erwachsen und zu einer unitarisierenden Bürokratisierung dieser Rechtssysteme in allen Mitgliedstaaten beitragen, soll nun der Frage nachgegangen werden, ob und in welchem Ausmaß die inhaltlichen Regelungen von Richtlinien qualitativ umgesetzt werden. Die Resultate des Vorläuferprojekts, in dem es erstmals gelang, alle Umsetzungsmaßnahmen in allen Mitgliedstaaten über einen Zeitraum von fast 20 Jahren zu erfassen, legen die Vermutung nahe, dass nicht alle Mitgliedstaaten einer effektiven Umsetzung nachgehen bzw. Anreize bestehen, an einigen Stellen die inhaltliche Umsetzung von Richtlinien bei politischen Interessenkonflikten zu verzögern oder sogar zu unterlassen. Aufgrund der Komplexität von Richtlinientexten konnten jedoch solche vermuteten Effekte bislang nur sehr vereinzelt, zumeist nur für einzelne Mitgliedstaaten über die Verfolgung einer Klage beim Europäischen Gerichtshof nachgewiesen werden. Der Implementationsforschung fehlt es daher bislang an verallgemeinerbaren Aussagen über die Determinanten von verspäteter oder unterlassener inhaltlicher Umsetzung.Zur Schließung dieser Forschungslücke soll die Effektivität der nationalen Umsetzung von 27 teilweise repräsentativ (jedoch zufällig) ausgewählten Richtlinien vergleichend in allen 15 „alten" Mitgliedstaaten der Europäischen Union qualitativ überprüft werden. Die Evaluation der Qualität der Richtlinienumsetzung wird anhand zweier Bewertungskriterien, der Rechtzeitigkeit (Timeliness) und der Richtigkeit (Correctness) vorgenommen. Um eine qualitative Aussage über die Gründe von Rechtzeitigkeit und Richtigkeit treffen zu können, sollen die wesentlichen Streitpunkte, die bei der Verhandlungen der Richtlinien unter den Mitgliedstaaten auftraten, bestimmt und anschließend untersucht werden, ob und inwieweit die ausgehandelten Kompromisse in den nationalen Rechtstexten (Gesetz, Verordnung etc.) übernommen wurden. Die hierfür benötigten Informationen über die wesentlichen Streitpunkte der ausgewählten Richtlinien stammen aus dem internationalen Forschungsprojekt „Decision Making in the European Union" (Thomson et al. 2006), die Informationen über die nationalen Umsetzungsmaßnahmen werden aus dem Vorläuferprojekt entnommen. Um nun Hypothesen der Implementationsforschung über Umsetzungsanreize überprüfen zu können, sollen ihre Inhalte textanalytisch in den nationalen Dokumenten identifiziert und festgestellt werden, ob und in welchem Ausmaß politischer Interessenkonflikt die qualitative Umsetzung von Richtlinien beeinflusst.
DFG-Verfahren Schwerpunktprogramme
 
 

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