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Konflikte zwischen Gerichten und die Rekonfiguration von Kontrolle in der EU-Verfassungsordnung

Antragstellerin Ana Bobic, Ph.D.
Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung seit 2024
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 532657320
 
Das Projekt geht von der Prämisse aus, dass die EU als System Veränderungen unterworfen ist, die aus Konflikten zwischen nationalen und supranationalen Gerichten entstehen. Diese Gerichte konkurrieren in ihren Ansprüchen auf die Kontrolle der Kompetenz für die Regelung und Umsetzung des EU-Rechts. Aus Sicht der Theorie der Kompetenzkontrolle hat der Europäische Gerichtshof den nationalen Gerichten die Zuständigkeit für die Durchsetzung des EU-Rechts übertragen. Der Europäische Gerichtshof kontrolliert diese Kompetenz durch das Vorabentscheidungsverfahren und hat das letzte Wort bei der Auslegung des EU-Rechts. Die nationalen Gerichte werden aufgrund ihrer Sachkenntnis, ihrer Legitimität und ihrer operativen Kapazität als perfekte Vermittler angesehen. Die nationalen Gerichte wehren sich gegen diese Machtaufteilung und wollen ihre Kontrolle wiedererlangen. Da die Mitgliedstaaten jedoch unterschiedliche Verfassungssysteme haben, manifestiert sich diese Auseinandersetzung auf unterschiedliche Weise. Ein besonders relevanter Bereich, in dem sich das Dilemma der Kompetenzkontrolle in der EU-Verfassung abspielt, ist das Strafrecht. Im Strafrecht, traditionell einer Kernkompetenz des Staates, kann eine langsame, aber stetige Zunahme der Regelungskompetenz der EU beobachtet werden. Die gegenseitige Anerkennung in Strafsachen wirft jedoch neue Fragen des Grundrechtsschutzes und des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten auf. Vor diesem Hintergrund gibt es einen zunehmenden Regelungsbedarf auf EU-Ebene, der wiederum zu Kompetenzkonflikten zwischen dem Europäischen Gerichtshof und nationalen Gerichten einhergeht. Das Projekt untersucht diese vertikalen Kompetenzkonflikte unter der Fragestellung, ob und wie die damit verbundenen Konfliktlösungen eine Transformation der EU-Verfassungsordnung bewirkt. Um dies zu erreichen, wird dieses Projekt zwei Dinge tun. Erstens wird es die Vielfalt der Verfassungsordnungen auf nationaler Ebene, die Stellung und Rolle der richterlichen Kontrolle und ihre Entwicklung im Laufe des EU-Integrationsprozesses untersuchen. Dabei wird es die verfassungsrechtlichen Hintergründe der Mitgliedstaaten theoretisch analysieren, um ihre Position als Vermittler und ihre jeweiligen Reaktionen auf die Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof beurteilen zu können. Zweitens wird das Projekt untersuchen, wie die nationalen Gerichte ihre Kompetenz gegenüber dem Europäischen Gerichtshof verteidigen. Folglich wird es möglich sein zu beobachten, wie nationale Kontrollansprüche die Tätigkeit des Europäischen Gerichtshofs beeinflussen und zu Veränderungen in der EU-Verfassung führen. Auf diese Weise wird sich empirisch nachweisen lassen, auf welch verschiedene Weise sich gerichtliche Kontrollkonflikte aufgrund der Vielfalt der nationalen Systeme innerhalb der EU manifestieren.
DFG-Verfahren Forschungsgruppen
 
 

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