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Das Anschlußdelikt

Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung von 2001 bis 2002
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5341770
 
Die Anschlußdelikte des Strafgesetzbuchs - Begünstigung, Strafvereitelung, Hehlerei, Geldwäsche - stellen Handlungen nach einer Straftat unter Strafe, unterscheiden sich aber in Anwendungsbereich und Schutzrichtung. Die dadurch bedingten Ungereimtheiten wurden durch die Einführung des Tatbestands der Geldwäsche weiter verschärft. Die Arbeit geht von der These aus, daß ein Zusammenhang besteht zwischen der Ausgestaltung der Anschlußdelikte und den Grundauffassungen zu Verbrechen und Strafe, und daß sich daraus Folgerungen ergeben für eine Neukonzeption der Anschlußdelikte. Dem ersten Teil dieser These wird im 1. Kapitel im Rahmen einer historischen Untersuchung der Entwicklung der Anschlußdelikte bis zum Reichstrafgesetzbuch nachgegangen. Daran schließt sich im 2. Kapitel eine Erörterung der heute vertretenen Ansichten zu den Anschlußdelikten, zu ihren Wurzeln in der naturalistisch-positivistischen Strafrechtsauffassung und zu deren Lehren von Verbrechen und Strafe an. Im 3. Kapitel wird sodann auf der Grundlage der gewonnenen Ergebnisse der Entwurf einer strikt auf die Legitimation gegenüber den Individuen bezogenen Strafrechtsauffassung unterbreitet und eine auf ihr gegründete einheitliche Neufassung des Anschlußdelikts vorgeschlagen. Im abschließenden 4. Kapitel wird untersucht, ob und inwieweit die Geldwäsche Teil dieses Anschlußdelikts ist.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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