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Steuerrechtliche Methodenlehre und Verfassungsrecht

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2001 bis 2004
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5343232
 
Die Steuerrechtslehre konnte sich erst vergleichsweise spät als eigenständige Disziplin konstituieren. Der damit verbundene Rückstand wirkt noch fort und dokumentiert sich in zahlreichen Einzelproblemen der Steuerrechtsanwendung, die letztlich ihre Ursache in ungelösten Grundfragen haben. Ziel der Arbeit ist eine Rekonstruktion der steuerrechtlichen Methodenlehre. Gekennzeichnet war diese zunächst durch die Orientierung am Zivilrecht, an dessen Stelle das Verfassungsrecht getreten ist. Gegen beide Ansätze bestehen Bedenken. Bei einer unkritischen Rezeption zivilrechtlicher Grundsätze wird verkannt, dass sich die Entscheidungsstrukturen im Zivilrecht grundlegend von denen des Steuerrechts unterscheiden. Auch die Konstitutionalisierung der Methodenlehre vermittelt nur eine Scheinrationalität, weil es klarer Kriterien für die Abwägung divergierender Verfassungsprinzipien mit Bezug zur Methodenlehre ermangelt. Zusätzlich herausgefordert sieht sich die konstitutionalisierte Methodenlehre durch die Europäisierung der Steuerrechtsordnung, die dazu nötigt, tradierte Grundsätze der steuerrechtlichen Rechtsfindung erneut auf den Prüfstein zu stellen. In einem eigenen, zur Konstitutionalisierung gegenläufigen Ansatz wird die Verfassung lediglich als Rahmenordnung der Methodenlehre begriffen. Damit eröffnen sich Gestaltungsspielräume für den Gesetzgeber, der über die Auswahl methodischer Konzepte Einfluß auf die Gewichtung von Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit sowie die Funktionenteilung zwischen den rechtsanwendenden Organe nehmen kann.
DFG-Verfahren Forschungsstipendien
 
 

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