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Beweisverwertung und Beweisverwertungsverbote im Strafprozess

Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung von 2001 bis 2004
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5343544
 
Die Beweisverwertungsverbote bilden in Rechtsprechung und Literatur das umstrittenste Themengebiet des Strafprozessrechts. Die Arbeit versucht eine Antwort darauf zu geben, wenn ein Verfahrensfehler im Strafprozess zu einer Unverwertbarkeit des Beweismittels und damit gegebenenfalls zu einem Freispruch des Angeklagten führen kann. Zu diesem Zweck wird untersucht, in welchen Fällen eine Beweistatsache einem Zugriff der Strafverfolgungsorgane entzogen ist, weil ein beweisfreier Raum sichtbar wird, der den Verwertungsakt als solchen betrifft. Dabei sollen sämtliche problematischen Ermittlungsmethoden einer eingehenden Untersuchung unterzogen werden, wie etwa die Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus polizeilich heimlich mitgehörten Telefonaten und Privatgesprächen (Großer Lauschangriff), die Verwertbarkeit von Tagebüchern und Tonbandmitschnitten oder aber auch die beweisrechtliche Verwertbarkeit von einverständlichen Lügendetektortests. Darüber hinaus soll der Frage nachgegangen werden, welchen Gerechtigkeitswert Verfahrensnormen haben können, die wegen eines ausschließlich prozessualen Fehlers einen Freispruch des Angeklagten zur Folge haben.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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