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Die Reichspolizeiordnungen von 1530, 1548, 1577. Historische Einführung und Edition

Fachliche Zuordnung Mittelalterliche Geschichte
Förderung Förderung von 2001 bis 2002
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5346077
 
Die vom Reichstag des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation im Jahr 1530 verabschiedete Reichspolizeiordnung, die 1548 und erneut 1577 überarbeitet und vermehrt wurde, hat in der frühneuzeitlichen Gesetzgebung als zentrales, überregional geltendes und thematisch weitgreifendes Gesetz eine herausgehobene Bedeutung. Die Reichspolizeiordnung in der Fassung von 1577 blieb als ein "Grundgesetz" bis zum Ende des Alten Reichs im Jahr 1806 in Kraft. Desto überraschender ist es, dass alle drei Reichspolizeiordnungen nur in einer 1747 erschienenen, fehlerhaften und aus heutiger Sicht nicht mehr zulänglichen Edition verfügbar sind. Gerade in der gegenwärtigen umfassenden Literatur, die sich im Kontext der Erforschung der frühneuzeitlichen "Policey" mit Sozialdisziplinierung und mit Analyse von Herrschaft und Kontrolle befasst, werden diese Texte wieder verstärkt ausgewertet.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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