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Der Verfassungsbegriff des Grundgesetzes

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2001 bis 2002
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5349191
 
Das Hauptanliegen der Untersuchung ist verfassungstheoretischer Natur: die begriffsanalytische Rekonstruktion des Verfassungsbegriffs des Grundgesetzes. Die verfassungstheoretische Grundlage dieses Begriffs liegt in der Autonomie, d.h. in der Selbstbestimmung der Freien und Gleichen. Auf der Basis dieses Grundgedankens lassen sich zwei Gruppen von Verfassungsbegriffselementen unterscheiden. Zu den Strukturelementen gehören die Volkssouveränität, die Herrschaftskonstitution qua Verfassung, der Vorrang und die Normativität der Verfassung, der Rahmencharakter, der umfassende Charakter, die Universalität der Verfassung, die Kodifikation und die Verfassungsänderung. Zu den materialen Elementen zählen die repräsentative Demokratie, die (horizontale) Gewaltenteilung, die Herrschaft des Rechts, die Verfassungsgerichtsbarkeit, die Grundrechte, die vertikale Gewaltenteilung, die Republik und die Sozialstaatlichkeit. Der Verfassungsbegriff des Grundgesetzes ist eine evolutionäre Kategorie, deren Ursprünge in der Amerikanischen und der Französischen Revolution liegen und sich über die Paulskirchen- und die Weimarer Reichsverfassung fortentwickelt hat. Vor dem Hintergrund der verfassungshistorisch fundierten Erkenntnisse zur Verfassungstheorie des Grundgesetzes werden auch verfassungsdogmatische Folgerungen für die Auslegung des Grundgesetzes ermöglicht.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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