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Kulturgüterschutz: Entwicklung, Struktur und Dogmatik eines ebenenübergreifenden Normensystems

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2001 bis 2006
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5350167
 
Kulturgüter sind als unwiederbringliche Zeugnisse geistiger und geschichtlicher Entwicklung von essentiellem Wert für die Kultur und die Identifikation einer jeden Gesellschaft. Gleichwohl ist der Kulturgüterschutz, verstanden als der Schutz beweglicher und unbeweglicher Güter von historischem, wisenschaftlichem oder kulturellem Wert, als eigenständiges Rechtsgebiet vergleichsweise jung. Schwerpunktmäßig vom öffentlichen Recht erfasst, aber gekennzeichnet durch das Ineinandergreifen zahlreicher Rechtsgebiete, die sich unabhängig voneinander entwickelt haben, leidet der Kulturgüterschutz unter einer erheblichen Unübersichtlichkeit und Fragmentierung. Rechtliche Systembrüche und tatsächliche Schutzdefizite sind die Folge. Das Forschungsprojekt in Form eines Habilitationsvorhabens verfolgt zunächst das Ziel einer umfassenden Systematisierung des Rechtsgebiets. Einem darauf aufbauenden Herausarbeiten der rechtlichen und tatsächlichen Defizite schließt sich das Aufzeigen möglicher Entwicklungstendenzen an. Vorhandene Vorschläge zur Verbesserung des Kulturgüterschutzes sind vorzustellen und zu bewerten. Endziel der Arbeit ist die Entwicklung eines eigenen Beitrags zur Herstellung eines kohärenten Systems aufeinander aufbauender, sich ergänzender Normen. Als Nebenprodukt der Habilitationsschrift ist eine Textsammlung zum Kulturgüterschutz geplant.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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