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Der einstweilige verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz - Grundstrukturen und Leitsätze aufgrund einer verfassungsgeleiteten Dogmatik

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2002 bis 2007
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5357034
 
Gegenstand der Untersuchung ist der Eilrechtsschutz durch die Verwaltungsgerichte. Seine Handhabung wird allgemein als unübersichtlich, widersprüchlich und wenig berechenbar kritisiert, was vor allem auf die mangelhafte gesetzliche Ausgestaltung und eine uneinheitliche Rechtsprechungspraxis zurückzuführen ist. Zudem hat die Aufspaltung dieses Rechtsschutzes in das Aussetzungsverfahren nach §§ 80, 80a VwGO und das Anordnungsverfahren nach § 123 VwGO eine inadäquate Verteilung des Rechtsschutzformrisikos zur Folge, weil das Anordnungsverfahren den Antragsteller ohne sachliche Rechtfertigung prozessual ungünstiger stellt. Ziel der Untersuchung ist die Überwindung dieser Schwierigkeiten durch Systematisierung, Stabilisierung und Homogenisierung der Entscheidungsfindung in diesem Bereich. Methodischer Ansatz hierfür ist eine sog. verfassungsgeleitete Dogmatik. Sie ermöglicht es, verallgemeinerungsfähige Entscheidungskriterien und prinzipiell verbindliche Leitsätze zu entwickeln, die ausgehend und in den Grenzen des einfachen Gesetzes ihre wesentlichen inhaltlichen Vorgaben durch das Verfassungsrecht erhalten. Diese dienen einerseits als Parameter für die Beurteilung der divergierenden Rechtsauffassungen zu den verschiedenen Einzelfragen dieses Eilrechtsschutzes, sind andererseits Bausteine eines einheitlichen Lösungskonzepts. Auf diese Weise werden zugleich Inhalt und Grenzen einer Konstitutionalisierung des Eilrechtsschutzes und der konkrete Nutzen aufgezeigt, den die Rechtsdogmatik insoweit für die Rechtspraxis entfalten kann.
DFG-Verfahren Forschungsstipendien
 
 

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