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Demokratie und Öffentlichkeitsbeteiligung

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2002 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5359687
 
Die Arbeit verfolgt die Spur der Öffentlichkeitsbeteiligung in planerischen Entscheidungen von den Anfängen im aufgeklärten Absolutismus und der liberalen Epoche bis in die Gegenwart. Dabei wird die Frage verfolgt, welcher rechtliche Status der Öffentlichkeitsbeteiligung zugeordnet werden kann. Das macht es erforderlich nicht nur die einzelnen Regelungen, sondern insbesondere den historischen Kontext und die vorherrschende staatsrechtliche Diskussion zu analysieren. Dabei wird die These entwickelt, daß der Öffentlichkeitsbeteiligung ein demokratischer Status zuzuschreiben ist. Eben dieser kann in der historischen Spurensuche für den Beginn der Beteiligungsrechte als Kompensation für mangelnde zentralstaatliche Demokratie herausgearbeitet werden. Die Bewertung verschiebt sich mit den antiliberalen Tendenzen im Kaiserreich und macht es heute noch schwierig, die Beteiligungsrechte im Kontext der Staatstheorie angemessen zu erfassen. So wird der Versuch unternommen, eine zivilgesellschaftlich orientierte Theorie der Demokratie zu entwickeln, mit deren Hilfe die Beteiligung als Element derselben verstanden werden kann. Eine solche Konzeption hat selbstverständlich Konsequenzen für die konkrete (gerichtliche) Bewertung der Beteiligung in planerischen Verwaltungsverfahren, die in der Arbeit entwickelt werden.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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