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Gesellschafterabsprachen bei GmbH und Close Corporation

Antragsteller Kai Rossig
Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2001 bis 2002
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5364948
 
Die Arbeit behandelt Absprachen zwischen Gesellschaftern, die diese in bezug auf ihre Rechtsbeziehungen untereinander und zur Gesellschaft treffen (Stimmbindungen, Vorkaufsrechte etc.). Diese werden seit jeher als reine Schuldverträge klassifiziert und von korporativen Bindungen im Gesellschaftsvertrag abgegrenzt. Jüngere Urteile des BGH haben diese Differenzierung jedoch in Zweifel gezogen. Im Wege der funktionalen Rechtsvergleichung mit den US-Bundesstaaten Delaware, Kalifornien und New York wird die herrschende Einordnung im deutschen Recht in Frage gestellt. Das US-Recht zeigt, dass Verträge, die alle Gesellschafter binden, in erheblichem Maße die Gesellschaftsstruktur beeinflussen können. Die dortigen Gesetze sehen deshalb u.a. beschränkte Publizitätspflichten für "korporative" Absprachen vor. Im Ergebnis kommt Gesellschafterabsprachen demnach eine Doppelnatur zu, da sie, obschon schuldrechtlichen Ursprungs, oft ein funktionell äquivalentes Gestaltungsmittel zum Gesellschaftsvertrag bilden. Hiervon ausgehend werden sodann Kriterien erarbeitet, um schuldrechtliche von koorporativen Absprachen abzugrenzen. Auf der Grundlage des deutschen Registerrechts plädiert die Arbeit schließlich dafür, die Direktwirkung von Gesellschafterabsprachen auf Verbandsebene an ihre Einreichung zur Registerakte zu knüpfen.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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