Project Details
Die Beurkundung als materielles Formerfordernis der Auflassung - Eine Untersuchung zur Form der Rechtsgeschäfte
Applicant
Dr. Frederik Pajunk
Subject Area
Private Law
Term
from 2001 to 2002
Project identifier
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 5365010
Eine Eigentumsübertragung an einem Grundstück verlangt nach § 873 Abs. 1 BGB die Einigung der Parteien, die sog. Auflassung, und die Eintragung in das Grundbuch. In § 925 Abs. 1 BGB enthält das Gesetz für die Auflassung eine spezielle Formvorschrift. Danach muss sie grundsätzlich bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien vor dem Notar erklärt werden, um nicht nach § 125 S. 1 BGB formnichtig zu sein. Schon nach Inkrafttreten des BGB mit dem Jahre 1900 war lebhaft umstritten, ob die damals noch vor dem Grundbuchamt zu erklärende Auflassung zu ihrer Wirksamkeit auch beurkundet werden muss, oder ob die bloß mündlich abgegebene Erklärung ausreicht. Das Reichsgericht hat sich im Jahre 1920 gegen die Beurkundung ausgesprochen. Dem hat sich im Jahre 1956 der Bundesgerichtshof angeschlossen. Heute entspricht dies der ganz herrschenden Meinung. Die Arbeit zeigt, dass entgegen dieser Ansicht eine Beurkundung als materielles Formerfordernis anzuerkennen ist, um der Funktion und der Zweckrationalität des in § 925 Abs. 1 BGB enthaltenen Formzwangs entsprechen zu können. Insbesondere wird dargelegt, dass die Funktion des § 925 Abs. 1 BGB nicht durch die Ableitung eines Beurkundungserfordernisses aus den verfahrensrechtlichen Ordnungsvorschriften der Grundbuchordnung gesichert wird. Zugleich werden die praktischen Konsequenzen des materiellen Beurkundungserfordernisses ausgeführt. Dies gilt neben der Herstellung des Gleichklangs zwischen § 873 Abs. 2 BGB und § 925 Abs. 1 BGB mit Blick auf den Eintritt der Bindung an die Auflassung vor allem für die Wahrung der Einzelfallgerechtigkeit im Fall der Formnichtigkeit - ein Ziel, das das Reichsgericht einst zur Aufgabe der Beurkundungsform bei der Auflassung verleitet haben mag.
DFG Programme
Publication Grants
