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Staat, Nation, Volk. Staatsangehörigkeit und Einbürgerungspolitik vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland

Fachliche Zuordnung Neuere und Neueste Geschichte (einschl. Europäische Geschichte der Neuzeit und Außereuropäische Geschichte)
Förderung Förderung von 1996 bis 2002
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5367020
 
Im Mittelpunkt steht die Staatsangehörigkeit, eine zentrale rechtliche und soziale Institution des deutschen Staates in der Moderne. Die Staatsangehörigkeit entstand während der ersten Hälfte des 19. Jhs. als Institution der Modernisierung und Rationalisierung des Staates. Sie durchlief einen Prozeß der 'Nationalisierung' und entwickelte sich bis zur Mitte des 20. Jhs. zu einem Instrument des Ein- und Ausschlusses für den Nationalstaat. Untersucht wird der über ein Jahrhundert währende Vorgang der schrittweisen Vereinheitlichung der Staatsangehörigkeitsregeln und Einbürgerungsentscheidungen im föderativen deutschen Staatensystem - und damit die Konzeption, wer 'Deutscher' war und werden sollte. Behandelt wird sowohl die zentrale Staatsangehörigkeitspolitik des Bundes bzw. Reiches wie auch die Einbürgerungspraxis der wichtigsten Bundesstaaten. Im zeitlichen Längsschnitt treten die Ausgrenzungsmuster der nationalstaatlich verfaßten bürgerlichen Gesellschaft hervor: Polen, insbesondere aber Juden werden in der Einbürgerungspraxis als negatives Gegenbild des 'Deutschen' behandelt; Frauen erlangen keinen selbständigen Angehörigkeitsstatus im männlich dominierten Staat. Die Beschränkung der seit der Jahrhundertwende wachsenden demokratischen und sozialen Rechte auf Staatsbürger privilegiert deutsche Staatsangehörige in ihren Lebenschancen gegenüber in Deutschland lebenden Ausländern.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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