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Probleme eines funktionalen Strafrechts am Beispiel des strafrechtlichen Schuldprinzips

Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung von 2002 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5369305
 
Der Kern der vorliegenden Arbeit beschäftigt sich mit dem Verhältnis zwischen Schuld und positiver Generalpräventation. Unter anderem wird die Tauglichkeit des Konzepts der Generalprävention für strafrechtliche Legitimationsprobleme analysiert und die Leistungsfähigkeit der generalpräventiv orientierten Schuldmodelle untersucht. Diese Arbeit versteht sich primär als ein Versuch, die Bedeutung und den Stellenwert der Argumente über die Theorie der positiven Generalprävention zu rekonstruieren. Dabei war es wichtig, die meiner Ansicht nach konsequentialistischen Struktur der Schuldregelungen deutlich zu machen. In diesem Rahmen wird die Schuld als rationale Verwirklichung des Angedrohten verstanden. Natürlich kann dieses Schema nur dann einen Sinn machen, wenn das Angedrohte auch rational in dem Sinne des Legitimen ist. Darüber hinaus muß aber nicht nur das Angedrohte, sondern der ganze Zusammenhang der Androhung rational sein. Mit dieser theoretischen Basis ist es dann möglich, den Inhalt der Schuldregelungen des StBG anzunähern.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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