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Die ethische Neutralität des Staates

Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2002 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5374317
 
Moderne Gemeinwesen zeichnen sich dadurch aus, daß ihre Bürger in Fragen von Religion, Weltanschauung und persönlicher Lebensführung nicht übereinstimmen. Auf diesen ethischen Pluralismus reagiert der freiheitliche Verfassungsstaat, indem sich das staatliche Recht auf die Regelung eines gerechten Zusammenlebens beschränkt, während die ethische Orientierung den Bürgern überlassen bleibt und grundrechtlich geschützt wird. Dieses liberale Ordnungsmodell wird häufig mit dem Begriff der religiös-weltanschaulichen oder - umfassender - ethischen Neutralität des Staates bezeichnet. Ob und in welchem Sinne auch von einem verfassungsrechtlichen Gebot der Neutralität gesprochen werden kann, ist allerdings umstritten geblieben. Die Arbeit nimmt diese Frage zum Ausgangspunkt, um unterschiedliche Begründungen und Konkretisierungen des Neutralitätsgebotes vorzustellen. Dabei wird ein Neutralitätsgebot entwickelt, das sich nicht auf die Wirkungen, sondern auf die Begründungen staatlichen Hanelns bezieht. Die dogmatischen Konsequenzen dieses Gebotes der Begründungsneutralität werden für unterschiedliche Rechtsbereiche ausführlich dargestellt.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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