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Assistierter Suizid in Deutschland: Erforschung der Praxis
Antragsteller
Dr. Sven Schwabe
Fachliche Zuordnung
Public Health, Gesundheitsbezogene Versorgungsforschung, Sozial- und Arbeitsmedizin
Förderung
Förderung seit 2024
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 537566039
Im Jahr 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben. Sterbehilfeorganisationen geben an, Suizidassistenz in mehreren hundert Fällen jährlich zu leisten; 1-3% der Gesundheitsfachkräfte haben bereits Suizidassistenz geleistet und über 10% können es sich vorstellen. Internationale Studien zeigen, dass die Durchführung von assistiertem Suizid ein komplexer Prozess ist, bei dem zahlreiche Akteure involviert sind und viele Herausforderungen erleben. Institutionelle und systemische Bedingungen wirken sich auf die Durchführung und Bewertung von Suizidassistenz aus, aber empirische Daten aus Deutschland zur Praxis von Assistiertem Suizid fehlen bisher. Das vorgeschlagene, explorative Forschungsprojekt generiert und disseminiert wissenschaftliche Erkenntnisse zu assistiertem Suizid, basierend auf den Erfahrungen der involvierten Praktiker und Angehörigen. Die drei Hauptfragen lauten: 1) Wie erleben medizinische und nicht-medizinische Versorgungsakteure und Angehörige die derzeitige Praxis von assistiertem Suizid in Deutschland? 2) Welche praktischen, organisatorischen, ethischen und rechtlichen Herausforderungen existieren bei der Durchführung von assistiertem Suizid? 3) Wie ist assistierter Suizid mit dem Gesundheitssystem verknüpft und welche Anpassungen sollten erfolgen? Die avisierte Studie nutzt ein exploratives, qualitatives Studiendesign und folgt einer induktiven Logik. In Phase 1 werden 10 Experteninterviews geführt, mit Vertretern von relevanten Verbänden und Institutionen sowie Einzelpersonen mit tieferem Einblick in das Forschungsfeld. Ziel ist es, relevante Berufsgruppen zu identifizieren sowie eine Rekrutierungsstrategie und Themen für die folgenden Interviews zu entwickeln. In Phase 2 werden bis zu 35 Einzelinterviews mit Praktikern aus unterschiedlichen Berufsgruppen und Angehörigen geführt, die bereits an der Umsetzung von Suizidassistenz beteiligt waren. Der Fokus liegt auf dem praktischen Ablauf von assistiertem Suizid, den wahrgenommenen Aufgaben, Herausforderungen und Unterstützungswünschen. In Phase 3 werden 2 Fokusgruppeninterviews mit den Experten aus Phase 1 geführt. Ziel ist es, die Ergebnisse aus Phase 2 zu diskutieren sowie Verbindungen von assistiertem Suizid und den Strukturen des Gesundheitssystems zu reflektieren und Anpassungen vorzuschlagen. Das Projekt wird in allen Phasen durch einen wissenschaftlichen Fachbeirat mit Expert:innen aus den Bereichen Medizin, Pflegewissenschaften, Medizinrecht und Medizinethik begleitet. Die Ergebnisse des Projektes dienen Versorgungsakteuren und Experten aus Medizinethik und Medizinrecht dabei, Regelungen und Leitlinien zu assistiertem Suizid zu entwickeln. Außerdem unterstützen die Erkenntnisse politische Entscheidungsträger bei der Verknüpfung zwischen assistiertem Suizid und den Rahmenbedingungen und Strukturen des Gesundheitssystems. Die Dissemination der Ergebnisse erfolgt über eine Broschüre und ein Fachsymposium.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen