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GmbH-Recht im Nationalsozialismus

Antragsteller Matthias Stupp
Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2002 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5376779
 
Von dem Bestreben geleitet, die gesamte Rechtsordnung dem völkischen Denken zu unterwerfen, schuf der NS-Gesetzgeber mit dem GmbH-Gesetzesentwurf von 1939 eine Fülle von Regelungen, die wegen des Krieges niemals Gesetz wurden und bislang nicht näher untersucht sind. In den Reformbestrebungen von 1969 und 1980 griff der Gesetzgeber teilweise auf Ideen von 1939 zurück, in der Meinung, der Nationalsozialismus habe zum GmbH-Recht eine sachliche Diskussion geführt. Die vorliegende Arbeit bettet den Entwurf in seine Entstehungsgeschichte ein, indem sie in vier Kapiteln die Entwicklungslinien des GmbH-Rechts seit 1892 und der Gesetzgebungsgeschichte seit 1933 nachzeichnet. Dabei bieten auch Verweise zur Geschichte des Aktiengesetzes von 1937 eine lehrreiche Hilfestellung. Das fünfte Kapitel unterzieht den Entwurf sodann einer eingehenden Analyse. Als Ergebnis dieser Untersuchungen ist es möglich, nicht nur ein dem Nationalsozialismus eigenes Verständnis von einem auf völkischen Ideen aufbauenden Gesellschaftsrecht insgesamt nachzuzeichnen, sondern auch, die vordergründig vorhandene "sachliche Neutralität" des Entwurfes von 1939 zu widerlegen.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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