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Geständnismotivierung. Zur Wirksamkeit des Geständnisdispositivs im Strafprozeß seit 1780

Fachliche Zuordnung Soziologische Theorie
Förderung Förderung von 2002 bis 2005
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5377435
 
Das Forschungsvorhaben geht davon aus, daß das gerichtliche Schuldgeständnis keine triviale Sprechhandlung ist, die sich aus selbstverständlichen Gründen herleiten ließe, sondern auf komplexen, untersuchungsbedürftigen Voraussetzungen beruht. Vor welchem Horizont von eingespieltem Wissen und Verhalten kann ein Untersuchungsbeamter einen Beschuldigten zum Schuldgeständnis veranlassen? Um das Ineinandergreifen kultureller, rechtlicher, sozialer Beweggründe sowie tatsächlich erfolgter Geständnisakte aufzuklären, wird das Problemfeld unter drei Aspekten erschlossen. Es wird erstens das diskursive System, dem die Geständnispraxis aufruht untersucht; dazu gehören einschlägige religiöse, psychologische, juristische Schriften sowie praktische Instruktionen der Untersuchungsbeamten und Richter. Zweitens werden gerichtliche Dokumente analysiert, die für die allmählich herbeigeführten Motivationen zum Geständnis Aufschlüsse enthalten; Materialgrundlage sind Falldarstellungen, polizeilich-gerichtliche Protokolle und Interviews beteiligter Parteien. Drittens wird die Untersuchung in einem historischen Längsschnitt durchgeführt, der es erlaubt, an den Veränderungen des diskursiven Systems, der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie des Verhaltens von Untersuchungsbeamten und Beschuldigten Erkenntnisse über die Entwicklung und den Stellenwert des Geständnisses in unserer Kultur zu gewinnen. Der Komplexität des Gegenstandes trägt das Projekt durch eine interdisziplinäre Fragestellung Rechnung. Dabei kooperieren hermeneutische Wissenssoziologie, Kulturgeschichte sowie historische Diskursanalyse.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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