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Auf dem Verhöramt. Die Lebenswelten der alten Stadt im Prisma der Strafjustiz: Frankfurt am Main im 18. Jahrhundert

Antragsteller Dr. Joachim Eibach
Fachliche Zuordnung Neuere und Neueste Geschichte (einschl. Europäische Geschichte der Neuzeit und Außereuropäische Geschichte)
Förderung Förderung von 2002 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5378130
 
Die Studie thematisiert den Rechts- und Erfahrungsraum der alteuropäischen Stadt im 18. Jahrhundert aus der Perspektive von Vernehmungsprotokollen der Strafjustiz. Sie versteht sich primär als Beitrag zur Kriminalitätsgeschichte. Das Beispiel ist die Reichs-, Messe- und Krönungsstadt Frankfurt am Main. Der hervorragende Fundus an Frankfurter Strafgerichtsakten, der fast komplett erhalten ist, war bislang noch nie Gegenstand einer eingehenden Untersuchung. Methodisch verbindet die Studie Rechtsgeschichte (Normen und Institutionen), Quantifizierung (Sozialprofile, Entwicklungslinien) und Neue Kulturgeschichte (hermeneutisches Dechiffrieren von Aussagen). Die Hauptkapitel thematisieren Delinquenz gegen Obrigkeit und "öffentliche Sicherheit", Gewaltdelinquenz, Eigentumsdelinquenz sowie die Urteilspraxis. Das facettenreiche Bild lässt die mittlere Großstadt des 18. Jahrhunderts als Nukleus der neuen bürgerlichen Welt erscheinen: Das höhere Bürgertum erreichte die Partizipation an der städtischen Herrschaft und zog sich aus Konflikten auf der Straße zurück, diese als Terrain des Konfliktaustrags den Unterschichten überlassend. Es kam damit zu einer Neukonstituierung soziokultureller Distinktionslinien in der städtischen Lebenswelt. Soziokulturelle Trennungslinien in der Stadt spiegeln sich in der Urteilspraxis wider. Zwischen dem höheren Bürgertum und der Obrigkeit bestand bzgl. der Ausübung der Strafjustiz ein weitgehender Konsens. Dieser Konsens basierte auf Integration und Konfliktregulierung einerseits, Ausgrenzung (vor allem fremder Unterschichten) andererseits. Das Zeitalter der Französischen Revolution führte in der Reichsstadt zwar nicht zur Rezeption revolutionärer Forderungen, wohl aber zum Aufbrechen typischer herkömmlicher Konflikte, über die mittels Strafjustiz entschieden wurde.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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