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Das Sozialstaatsprinzip im Europäischen Verfassungsverbund

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2002 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5378499
 
Die Untersuchung verfolgt das Ziel, auf der Folie des im Begriff "Sozialstaat" angelegten Gegenübers von Staat und Gesellschaft das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes interpretatorisch zu entfalten, sodann auf dieser Grundlage die spezifische Steuerungsfunktion des Staates im Bereich der Sozialversicherung in Form des Solidarprinzips herauszuarbeiten, um dann am Beispiel des deutschen Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung den Einfluss des Gemeinschaftsrechts zu untersuchen. Anlass der Untersuchung ist der zunehmende Einfluss des europäischen Gemeinschaftsrechts auch auf das nationale Sozialversicherungsrecht. Dieser beruht nicht auf verfassungsrechtlichen Änderungen der Kompetenzverteilung zwischen den Mitgliedstaaten und der europäischen Gemeinschaft im Bereich der Sozialpolitik, sondern darauf, dass nationale Regulierungsmaßnahmen im Bereich der Sozialpolitik zunehmend an den Grundfreiheiten und dem europäischen Kartellrecht gemessen werden. Die Untersuchung wird geleitet von der Prämisse, dass die primär ökonomische Ausrichtung der europäischen Gemeinschaftsverfassung der Werkidee des europäischen Einigungsprozesses geschuldet ist aber nicht im Sinne einer Präponderanz des bürgerlichen gegenüber dem sozialen Status verstanden werden darf. Dem soll ein integrativer und ganzheitlicher Ansatz Rechnung tragen, der in der Figur des die europäische und die innnerstaatlichen Verfassungen verklammernden Verfassungsverbundes zum Ausdruck kommt und insbesondere in der Unionsbürgschaft (Art. 17 EGV) einen normativen Bezugspunkt findet. Dabei bildet das Solidarprinzip die Grenze des Einflusses des europäischen Gemeinschaftsrechts auf die Sozialversicherungssysteme.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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