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Der Grundsatz der Gleichbehandlung im Recht der Kapitalgesellschaften. Eine Untersuchung aus rechtsvergleichender Sicht.

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2002 bis 2006
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5381828
 
Der gesellschaftsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass jedes Mitglied einer Gesellschaft unter gleichen Voraussetzungen ebenso zu behandeln ist wie die übrigen Mitglieder, sei es bei der Gewinnausschüttung, beim Bezug neuer Anteile, bei der Wahrnehmung von Informationsrechten oder der Ausübung sonstiger Mitgliedschaftsrechte. Dieser Grundsatz zählt seit langem zu den grundlegenden Prinzipien des Gesellschaftsrechts. Gleichwohl sind neben vielfältigen Einzelfragen selbst grundlegende Fragen weithin nicht befriedigend geklärt. Dies gilt etwa für die dogmatische Herleitung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (insbesondere seine Abgrenzung zur gesellschafterlichen Treuepflicht), für die Reichweite seines Anwendungsbereichs (insbesondere die Frage, ob er nur im Verhältnis zur Gesellschaft gilt oder auch im Verhältnis der Gesellschafter untereinander) und für die Sanktionen seiner Verletzung. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, einen Beitrag zur Lösung der dogmatischen und praktischen Fragen des gesellschaftsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes zu leisten. Dabei soll das Thema aus rechtsvergleichender Perspektive behandelt werden. Die Geltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes beruht u.a. auf einer EG-Richtlinie, so dass auch andere europäische Länder den Grundsatz anerkennen. Das Material dieser Rechtsordnungen (insbesondere Englands und Frankreichs) soll fruchtbar gemacht werden, um Anregungen für die Lösung der Fragen im deutschen Recht zu erhalten.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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