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Substanzverletzung und Herstellung - Deliktsrechtlicher Eigentumsschutz für Material und Produkt
Antragstellerin
Professorin Dr. Beate Gsell
Fachliche Zuordnung
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung
Förderung von 2002 bis 2003
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5383756
Die Arbeit behandelt einen umstrittenen Problemkreis der Produzentenhaftung: Den deliktsrechlichen Schutz des Eigentums an Sachen, die Gegenstand des Produktionsprozesses sind, d.h. an Material und Produkt. Im ersten Teil werden die sog. "Weiterfresserschäden" untersucht. Dabei geht es um Fälle, in denen jemand eine fehlerhaft hergestellte Sache erworben hat, die sich anschließend infolge des Fehlers selbst beschädigt oder zerstört. Es wird gezeigt, dass eine unerlaubte Handlung des Herstellers (d.h. eine Eigentumsverletzung) nur in der unterlassenen Warnung vor der wahren Beschaffenheit der Sache liegen kann. Der zweite Teil behandelt die Fälle vergeudeten Materials, aus dem eine fehlerhafte Endsache hergestellt wird. Jede dem Willen des Eigentümers zuwiderlaufende Veränderung der Materialsubstanz wird als Eigentumsverletzung eingeordnet. Im dritten Teil der Arbeit wird das Verhältnis der deliktsrechtlichen Haftung zur vertragsrechtlichen Gewährleistung untersucht. Dabei wird vor allem gezeigt, dass ein freies Nebeneinander von delikts- und vertragsrechtlicher Haftung keine Aushöhlung der vertragsrechtlichen Haftungsgrenzen bewirkt.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen