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Einrichtungsgarantien. Entstehung, Wurzeln, Wandlungen und grundgesetzgemäße Neubestimmung einer dogmatischen Figur des Verfassungsrechts

Antragstellerin Professorin Dr. Ute Mager
Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2002 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5387069
 
Die Lehre von den Einrichtungsgarantien entstand zur Zeit der Weimarer Republik. Die von ihr umfassten Kategorien Rechtsinstitutsgarantie und institutionelle Garantie finden aber auch heute noch vielfach Verwendung, ohne dass allerdings Klarheit über Inhalt und Funktion, Gemeinsamkeiten und Trennendes oder auch nur über den Anwendungsbereich dieser beiden Kategorien bestünde. Die Arbeit zeigt, dass die Lehre von den Einrichtungsgarantien schon zur Zeit der Weimarer Republik bei dem gleichbleibenden Ziel, den Vorrang der Verfassung vor dem einfachen Recht zu begründen, über eine erhebliche Variationsbreite verfügte. Zur Vertiefung des Verständnisses geht sie den ideengeschichtlichen Wurzeln der Lehre nach, die in Grundannahmen der Historischen Rechtsschule über Entstehung und Wesen des Rechts gefunden werden. Die ausführliche Analyse der heutigen Begriffsverwendung verfolgt Rezeption und Wandel der beiden Kategorien unter dem gegenüber der Weimarer Reichsverfassung in seiner Verbindlichkeit wesentlich gestärkten Grundgesetz. An diese Analyse schließt die Systembildung an, wobei als heutige Funktion von Einrichtungsgarantien der Schutz von "Autonomie" im Sinne staatsfreier bzw. staatsferner Gestaltung von Rechtsverhältnissen ermittelt und die dogmatische Umsetzung dieses Schutzes dargelegt wird.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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