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Grundrechte als Abwehrrechte. Reflektive Regelung rechtlich geordneter Freiheit

Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2002 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5387125
 
Die Arbeit entwickelt eine Theorie und Dogmatik der Grundrechte als Abwehrrechte gegen staatliche Freiheitseingriffe, die das Abwehrrecht trotz seiner konstitutionalistischen Ursprünge und den dunklen Seiten seiner Entwicklung auch für moderne, demokratisch organisierte Gesellschaften freitheits- und staatstheoretisch anschlußfähig macht. Der Schlüssel für eine Fortentwicklung des Abwehrrechts wird in der Betonung seiner Reflexivität gesehen. Indem das Abwehrrecht das bipolare Staat-Bürger Verhältnis regelt, regelt es auch die staatliche Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen den Bürgern. Das Abwehrrecht ist nicht mehr auf die konstitutionalistische Gegenüberstellung von Staat und Gesellschaft beschränkt, sondern durchdringt reflexiv die Rechtsbeziehung innerhalb der Gesellschaft. Gegenüber Versuchen, die Bedeutung der Grundrechte für die Rechtsbeziehungen innerhalb der Gesellschaft mit alternativen Grundrechtsfunktionen zu erfassen, weist die Fortentwicklung des Abwehrrechts dogmatische Vorteile auf, die es besonders erlauben, die Freiräume der Gesetzgebung und der fachgerichtlichen Rechtsprechung gegenüber einer zu starken Konstitutionalisierung dogmatisch zu sichern. Das in der Arbeit entfaltete Modell der Grundrechte vermag zu erklären, warum das Abwehrrecht in der Praxis anders als in der Theorie - auch international - weiterhin die zentrale Grundrechtsfunktion bildet.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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