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Rechtskauf und Rechtsmängelhaftung. Forderungen, Immaterialgüterrechte und sonstige Gegenstände als Kaufobjekte und das reformierte Schuldrecht

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2002 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5387253
 
Bis zur Schuldrechtsreform wurde die Veräußerung der heute wirtschaftlich äußerst bedeutenden unkörperlichen Güter - insbesondere der Immaterialgüterrechte und der sonstigen Gegenstände wie etwa des technischen Know-hows - vom BGB nicht hinreichend deutlich erfasst. Das reformierte Schuldrecht bindet diese Güter verstärkt in das Kaufrecht ein, indem es die Vorschriften des Sachkaufs auf den Kauf von Rechten und von sonstigen Gegenständen für entsprechend anwendbar erklärt. Ungeklärt ist allerdings, wie diese entsprechende Anwendung im Einzelnen ausgestaltet zu sein hat. Vor diesem Hintergrund entwickelt die Arbeit Lösungsansätze für die Einbindung unkörperlicher Güter in das bürgerlich-rechtliche Vermögensrecht im Allgemeinen und in das Kaufrecht im Besonderen. Sie kritisiert die auf der pandektistischen Tradition beruhende, heute nicht mehr zeitgemäße Einteilung der Kaufgegenstände in "Sachen und Rechte" und entwickelt eine Theorie der Rechtsgegenstände, auf deren Grundlage die Immaterialgüterrechte und sonstigen Gegenstände in das Kaufrecht integriert werden können. Dabei bemüht sich die Untersuchung insbesondere um eine Antwort auf die Frage, ob und wie das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht, namentlich die Sachmängelhaftung, auf die Veräußerung bzw. Lizenzierung von Immaterialgüterrechten und von sonstigen Gegenständen Anwendung finden kann und finden muss.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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