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Das Konsensprinzip im Strafverfahren - Leitidee für eine Gesamtreform?

Antragstellerin Professorin Dr. Edda Weßlau (†)
Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung von 2002 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5387885
 
Die Reform des Strafverfahrens ist in letzter Zeit zu einem herausragenden Thema geworden. In Wissenschaft und Politik wird über eine Neugestaltung nachgedacht, die einen ´partizipatorischen´ Strafprozess mit konsensualen Elementen entstehen lassen soll. Das Buch soll zeigen, dass es weder um eine modische Anpassung an angeblich "gewandelte Gerechtigkeitsvorstellungen" noch um eine Verteidigung des alteuropäischen Pathos´ von ´Wahrheit und Gerechtigkeit´ gehen kann, sondern um eine nüchterne Analyse der Frage, welche Legitimationsprobleme jedes mit dem Anspruch der Rationalität verbundene Verfahrensmodell lösen muß und wie die Lösung des geltenden Strafverfahrensrechts aussieht. Ziel der Untersuchung ist es zu prüfen, ob es gute Gründe gibt, von dieser Lösung abzuweichen. Drei Gründe werden in Betracht gezogen. Erstens: Der Maßstab des geltenden Rechts ist zu anspruchsvoll; wo die Praxis diese Ansprüche nicht einlösen kann, muß der Aufklärungsaufwand reduziert werden. Zweitens: Das geltende Recht muß ergänzt werden, weil die gewandelten Reaktionsformen auf Kriminalität nur mit meinem Verfahren realisiert werden können, das für einen entsprechend gewandelten, kooperativen Reaktionsstil steht. Drittens: Das geltende Recht löst das Legitimationsproblem unbefriedigend, weil es auf ein veraltetes Konzept von ´materieller Wahrheit´ aufbaut; stattdessen müssen Zweckmäßigkeit und Fainess die Legitimationsgesichtspunkte sein.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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